Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für schweinehaltende Betriebe
Durch das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) stehen Tierhalter in der besonderen Verantwortung, sogenannte „Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen, um die Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern.
Die Tierärztinnen und Tierärzte des Vet-Teams sind befähigt, mit Ihnen und ggf. in Zusammenarbeit mit den Fachberaterinnen und Fachberatern Schwein die Biosicherheitsberatung und Erstellung des Biosicherheitskonzepts vorzunehmen.
Weitere Informationen erhalten sie unter dem Link der Niedersächsischen Tierseuchenkasse,
die Vordrucke für das Biosicherheitskonzept haben wir Ihnen hier bereitgestellt:
Fortbildung Ferkelkastration durch Narkose mit Isofluran
Gemäß § 6 Abs. 5 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) sind Sachkundeinhaber verpflichtet,
innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung teilzunehmen, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird.
Aktuelle Termine zur Fortbildungsschulung sind auf der Homepage der Landwirtschaftskammer zu finden.
ASP- Leitfaden zur Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben
Neuer Leitfaden nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU,
weitere Informationen auf landvolk.net:
ASP: Biosicherheit ist wichtiger denn je
Umgang mit kranken oder verletzten Schweinen
Der Umgang mit erkrankten und verletzten Tieren gehört bei jedem/r Schweinehalter/innen zum Aufgabenbereich dazu. Zusammen mit der/dem betreuenden Tierärztin/ Tierarzt werden Therapiemaßnahmen eingeleitet.
Zusätzlich stehen den Schweinehalter/innen nun weitere Hilfestellungen bezüglich der Unterbringung (Anforderung an eine Krankenbucht), Behandlung und gegebenenfalls tierschutzgerechter Tötung von kranken und verletzten Schweinen zur Verfügung.
Zum Einen das Schulungsmaterial eines Projektes für den korrekten Umgang mit schwer erkrankten und verletzten Schweinen an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo).
Zum Anderen der "Leitfaden für einen tierschutzgerechten Umgang mit erkrankten und verletzten Schweinen" der Arbeitsgruppe Schweine der Niedersächsischen Nutztierstrategie - 4.0
Unter nachstehenden Links stehen die Dateien als PowerPoint Presentation [*.pptx Datei], bzw. als *.pdf Datei auf der Seite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum Download bereit.
rechtzeitige Nottötung
Es stellt sich regelmäßig in schweinehaltenden Betrieben die Frage: Ist dieses Tier transport- und schlachtfähig?
Eine gute Orientierungshilfe für Schweinehalter/innen bietet dafür der Leitfaden zur Bewertung der Transport- und Schlachtfähigkeit, der unter folgendem Link auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachen als *.pdf Datei runtergeladen werden kann.
Aktionsplan Kupierverzicht ab 01. Juli 2019
Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2019 sind von Schweinehaltern, welche Schweine mit kupierten Schwänzen halten, diverse Dokumentationspflichten im Rahmen des Aktionsplan Kupierverzicht zu erfüllen.
Ein für Niedersachsen gültiger Runderlass für die Erstellung dieser Dokumentation ist seit dem 27. Juni 2019 veröffentlicht.
Sie finden hier die bis auf weiteres nutzbaren Unterlagen per Link zum Download: